Warum ist die Vollmacht so umfassend?

Es stimmt, dass die Vollmacht, die ich benötige sehr weitreichend ist. Zunächst möchte ich Ihnen dazu mitteilen, dass es der Inhalt meines Vollmachtsvordrucks, die Erfahrung mit Krankenversicherern und ihrem Verhalten mir gegenüber aus über 20 Jahren widerspiegelt und dass sich die Vollmacht auch in Zukunft weiterentwickelt. Die Vollmacht soll eines ermöglichen, nämlich dass ich alle Auskünfte erhalte, die ich benötige um Sie bei der Umgestaltung Ihres Versicherungsschutzes oder der Prüfung eines vorhandenen Risikozuschlags oder bei der Kosten-Nutzenanalyse der Beitragsentlastungskomponente zu unterstützen. Dabei ist eines ganz wichtig, dass Ihr Krankenversicherer meine Vollmacht akzeptiert und nicht zurückweist. Eine Zurückweisung geschieht dann, wenn der Versicherer den Eindruck hat, dass die Vollmacht nicht umfassend genug ist, denn die Rechtsprechung des BGH vom 29.05.2013 ermöglichte es dem Versicherer die Korrespondenz mit einem Bevollmächtigten dann zu verweigern, wenn es sich nur um eine “Ausschnittsvollmacht” handelt. Die Begründung lautete, dass dem Versicherer nicht zugemutet werden kann, jedes Mal die Reichweite einer vorgelegten Vollmacht prüfen zu müssen. Um den Verdacht dieser Ausschnittsbevolmächtigung gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist meine Vollmacht umfassend.