Greifen Sie eigenmächtig in meinem Versicherungsschutz ein?

Auch wenn die Vollmacht das zulassen würde, geht es hier niemals um eine Kündigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder Vertragsteilen. Alle Änderungen bedürfen Ihrer Zustimmung und vor allem auch Ihrer Unterschrift. Ich werde zu keinem Zeitpunkt für Sie Willenserklärungen abgeben, die nicht schriftlich formuliert sind und Ihre Unterschrift tragen. Das gilt auch beispielsweise für Gesundheitsfragen, die im Zuge eines Tarifwechsels zu beantworten sind. Auch hier werden Sie selbst tätig und fügen die Antworten in den entsprechenden Antragsvordruck ein, um ihn im Anschluss zu unterschreiben.