Sie haben Fragen zu Ihrer Krankenversicherung, die Sie unbedingt geklärt haben wollen?
Zu folgenden Themen kann ich für Sie recherchieren:
- Beitragszuschläge –
Wenn es sich um einen versicherungsmedizinischen Zuschlag handelt, der bei Antragstellung vereinbart wurde oder auch im Zuge eines Tarifwechsels erhoben wurde, dann ist es wichtig ihn zu überprüfen. Im Laufe der Zeit erhöhen sich solche Beitragszuschläge und oftmals sind Krankheiten ausgeheilt, die zu Beginn eines Vertragsverhältnisses vorlagen.
- Beitragsentlastungskomponente –
Beitragsentlastungsmodelle werden oftmals aus falschen Gründen abgeschlossen oder weil in der Beratung wesentliche Informationen nicht erteilt wurden. In der Regel sind sie bis zum Vertragsende zu bezahlen, d. h. auch über die Ansparphase hinaus, also wenn die Entlastungsphase begonnen hat. In diesen Fällen ist dann die Rentabilität eines solchen Modells zu überprüfen. Oftmals ist nur eine Kündigung vor Beginn der Entlastungsphase möglich, um für die bereits eingezahlten Beträge eine Anrechnung auf den zu zahlenden Beitrag zu erhalten.
- Zweite Meinung –
Prüfung vorliegender Angebote zur Privaten Krankenversicherung, hinsichtlich eines bevorstehenden Abschlusses, bzw. eines möglichen Anbieterwechsels oder Klärung von risikorelevanten Gesundheitsdaten, bzw. vorhandener Krankheitsbilder in Bezug auf Versicherungsfähigkeit – keine Risikovoranfrage.
- Umgestaltung Ihres Versicherungsschutzes –
Tarifwerke von Krankenversicherern sind unübersichtlich und passende Gestaltungen herauszufinden nicht gerade leicht. Wenn aber auf den ersten Blick die gestalterischen Möglichkeiten enorm sind oder aber aufgrund der eigenen Situation eher gering erscheinen, ist es besonders wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen. Da Versicherer ihre Geheimnisse nicht gerne preisgeben – und dazu gehören Tarife und ihre Bezeichnungen, ist das oftmals nur mit rechts- und fachkundiger Unterstützung möglich.
- Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung –
Nicht immer lässt sich eine Rückkehr ermöglichen, denn vor allem ist das vom Status und dem erreichten Lebensalter abhängig, ob noch eine Versicherungspflicht erreicht werden kann und wenn die Altersgrenze von 54 Jahren bereits überschritten wurde, dann ist eine Rückkehr eher unwahrscheinlich… es sei denn, es liegen bestimmte Voraussetzungen vor oder können eintreten. Auch dann noch gibt es verschiedene Ausnahmen, die man allesamt unbedingt überprüfen sollte.
- Klärung der Versicherungssituation –
Klärung der Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes aufgrund eines möglichen Wegzugs aus Deutschland ins europäische Ausland (EU oder auch nicht EU) oder auch ins außereuropäische Ausland. Prüfung der Versicherungsbedingungen, auch in Bezug auf andere Tarife beim aktuellen Krankenversicherer. Klärung anderer Optionen in Bezug auf eine internationale Krankenversicherung.
Ich biete Ihnen sehr gerne meine Unterstützung an, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Die Abrechnung ist zeitbasiert und erfolgt minutengenau, jeweils zu einem Monatsende – hier erreichen Sie mich…