RECHERCHE

Sie haben Fragen zu Ihrer Krankenversicherung, die Sie unbedingt geklärt haben wollen?

Zu folgenden Themen kann ich für Sie recherchieren:

  • Beitragszuschläge –
    Wenn es sich um einen versicherungsmedizinischen Zuschlag handelt, der bei Antragstellung vereinbart wurde oder auch im Zuge eines Tarifwechsels erhoben wurde, dann ist es wichtig ihn zu überprüfen. Im Laufe der Zeit erhöhen sich solche Beitragszuschläge und oftmals sind Krankheiten ausgeheilt, die zu Beginn eines Vertragsverhältnisses vorlagen.
  • Beitragsentlastungskomponente –
    Beitragsentlastungsmodelle werden oftmals aus falschen Gründen abgeschlossen oder weil in der Beratung wesentliche Informationen nicht erteilt wurden. In der Regel sind sie bis zum Vertragsende zu bezahlen, d. h. auch über die Ansparphase hinaus, also wenn die Entlastungsphase begonnen hat. In diesen Fällen ist dann die Rentabilität eines solchen Modells zu überprüfen. Oftmals ist nur eine Kündigung vor Beginn der Entlastungsphase möglich, um für die bereits eingezahlten Beträge eine Anrechnung auf den zu zahlenden Beitrag zu erhalten.
  • Zweite Meinung – 
    Prüfung vorliegender Angebote zur Privaten Krankenversicherung, hinsichtlich eines bevorstehenden Abschlusses, bzw. eines möglichen Anbieterwechsels oder Klärung von risikorelevanten Gesundheitsdaten, bzw. vorhandener Krankheitsbilder in Bezug auf Versicherungsfähigkeit – keine Risikovoranfrage.
  • Umgestaltung Ihres Versicherungsschutzes –
    Tarifwerke von Krankenversicherern sind unübersichtlich und passende Gestaltungen herauszufinden nicht gerade leicht. Wenn aber auf den ersten Blick die gestalterischen Möglichkeiten enorm sind oder aber aufgrund der eigenen Situation eher gering erscheinen, ist es besonders wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen. Da Versicherer ihre Geheimnisse nicht gerne preisgeben – und dazu gehören Tarife und ihre Bezeichnungen, ist das oftmals nur mit rechts- und fachkundiger Unterstützung möglich.
  • Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung –
    Nicht immer lässt sich eine Rückkehr ermöglichen, denn vor allem ist das vom Status und dem erreichten Lebensalter abhängig, ob noch eine Versicherungspflicht erreicht werden kann und wenn die Altersgrenze von 54 Jahren bereits überschritten wurde, dann ist eine Rückkehr eher unwahrscheinlich… es sei denn, es liegen bestimmte Voraussetzungen vor oder können eintreten. Auch dann noch gibt es verschiedene Ausnahmen, die man allesamt unbedingt überprüfen sollte.
  • Klärung der Versicherungssituation – 
    Klärung der Gestaltungsmöglichkeiten des Versicherungsschutzes aufgrund eines möglichen Wegzugs aus Deutschland ins europäische Ausland (EU oder auch nicht EU) oder auch ins außereuropäische Ausland. Prüfung der Versicherungsbedingungen, auch in Bezug auf andere Tarife beim aktuellen Krankenversicherer. Klärung anderer Optionen in Bezug auf eine internationale Krankenversicherung.

Ich biete Ihnen sehr gerne meine Unterstützung an, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Die Abrechnung ist zeitbasiert und erfolgt minutengenau, jeweils zu einem Monatsende – hier erreichen Sie mich…


Sehr geehrter Herr Beyersdorffer,

mit Hilfe ihres Reports Risikozuschlag überprüfen konnte ich meinen Risikozuschlag in Höhe von ca. 60 Euro pro Monat weg bekommen.

Diesen habe ich 10 Jahre lang bei der HALLESCHE(’n) ungerechtfertigt bezahlt. Für Ihre sehr wertvollen Hinweise in diesem Ratgeber möchte ich mich deshalb an dieser Stelle herzlich bedanken!

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Markus Schübel

Seit 30 Jahren zahlte ich einen Risikozuschlag an die PKV, der sich von 50 DM auf 120 € fast verfünffacht hatte. Mit der fachmännischen Hilfe von Herrn Beyersdorffer gelang nun ein 100%-Erfolg – der Zuschlag wurde komplett entnommen. Ein Ergebnis, das ich so nie erwartet hatte.
Für die professionelle und vor allem faire Unterstützung kann ich mich nur bedanken. Für die nächste Tariferhöhung habe ich mir Ihre Webseite schon fest gespeichert!

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Klaus Meyer