BESCHWERDEMANAGEMENT

Mein Anliegen ist die Zufriedenheit meiner Mandanten. Dafür trete ich jeden Tag an und das ist mein Ziel am Ende des Tages.
Sollte mir das einmal nicht in dem Maß gelingen, wie Sie das von mir erwarten, dann teilen Sie mir das bitte mit – direkt und ohne Umschweife. Ihr Feedback ist mir sehr wichtig und ich werde sofort darauf reagieren, denn das geht immer auch ohne ein Beschwerdemanagement.

Information zum Beschwerdemanagement

Ihre Zufriedenheit liegt mir am Herzen. Wenn Sie zufrieden sind, bin ich es auch. Selbstverständlich dürfen Sie das mir gegenüber jederzeit kommunizieren und ich freue mich über einen entsprechenden Erfahrungsbericht.
Sollte es mir einmal nicht gelungen sein und Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, dann reichen Sie Ihre Beschwerde bitte schriftlich ein, entweder per Post, Fax oder E-Mail und Sie können sich damit rechnen, dass ich mich umgehend bei Ihnen melde.

Sollten Sie dennoch Wert auf eine „förmliche“ Beschwerde legen, dann finden Sie unten den offiziellen Weg.

Als Versicherungsberater unterliege ich auch der der EU-Vermittlerrichtline (IDD). Die Einzelheiten zum Umgang mit Beschwerden sind im neu gefassten Paragraphen 17 der Versicherungsermittlungsverordnung (VersVermV) nachzulesen.

Der offizielle Weg: Beschwerdemanagement

Beschwerden von Mandanten werden von mir folgendermaßen bearbeitet:

  1. Eine als solche erkannte oder bezeichnete eingehende Beschwerde, wird in einen internen Beschwerderegister erfasst. Die zuständige Industrie- und Handelskammer werden wir jederzeit Einsicht gewähren, um die Informationen und Daten der Beschwerdebearbeitung kontinuierlich zu untersuchen und bewerten.
  2. Den Eingang der Beschwerde werde ich dem Beschwerdeführer umgehend bestätigen. Darüber hinaus wird er über den laufenden Prozess der Beschwerdebearbeitung informiert und die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung mitgeteilt.
  3. Ich werde den Beschwerdeführer auf die zuständigen Schlichtungsstellen hinweisen, die sowohl in meiner Erstinformation als auch auf meiner Webseite genannt sind.
  4. Sollte sich herausstellen, dass ich den Gegenstand der Beschwerde nicht zu vertreten habe, bzw. er nicht mein Unternehmen betrifft, informiere ich den Beschwerdeführer darüber umgehend und erläutere auch die Gründe. Wenn es mir möglich ist, nenne ich die zuständige Stelle.
    Zuständig bin ich für Beschwerden, die sich im Rahmen meiner Beratungstätigkeit ergeben, einschließlich einer etwaigen Vermittlungstätigkeit und dem damit in Zusammenhang stehen eines Versicherungsvertragsabschlusses.
  5. Ich prüfe die Beschwerde gewissenhaft und beantworte sie in klarer und verständlicher Sprache.
  6. Ich beantworte eine Beschwerde prinzipiell umgehend. Sollte das einmal nicht möglich sein, dann informiere ich den Beschwerdeführer über den Grund der Verzögerung und auch über die voraussichtliche Dauer der Prüfung.