KOOPERATION MIT UDO LANGENDÖRFER

Wenn es um die Veränderung von Vertragsinhalten geht, dann verhalten sich Krankenversicherer nicht gerade kooperativ. Das gilt vor allem dann, wenn am Ende weniger Beitrag fließt.

Spricht man als Kunde den Versicherer auf sein Verhalten an, dann werden gerne auch schon mal alternative Fakten vorgetragen, um das Ganze möglichst hinter juristisch anmutenden Begriffen und undurchsichtigen Zusammenhängen zu verschleiern.
Oftmals entbehrt das jeglicher rechtlichen Grundlage.

Wenn es darum geht die Interessen des Versicherers zu schützen, dann kommen oftmals zweifelhafte Methoden zum Einsatz. Auf den ersten Blick ist das Verhalten des Krankenversicherers vielleicht sogar plausibel, hält aber einer rechtlichen Nachprüfung keinesfalls stand.

Das grundlegende Problem ist, dass Krankenversicherer gerne die Deutungshoheit für sich in Anspruch nehmen, wie Recht und Gesetz auszulegen sind und als betroffener Kunde werden Sie mit diesem Vorgehen hinters Licht geführt.

Als Experte erkenne ich Fakten sofort und kann über den tatsächlichen Sachverhalt aufklären.

Wahrheit hat meistens nur ganz wenig mit Fakten zu tun… gefühlte Wahrheit – darum geht es… und da kann man auch mal zur Not… die Wahrheit biegen, wie ‘ne Banane.”

Bernd Stromberg,
Leiter der Schadenregulierung der Capitol Versicherung AG
(TV-Serie über den Büroalltag einer fiktiven Versicherung, 2004-2012)

NICHT ZU UNTERSCHÄTZENDE VORTEILE

PKV-versicherte Mandanten von UDO LANGENDÖRFER VERSICHERUNGSBERATER berate ich in Fragen zur Privaten Krankenversicherung, begleite ich bei der Umgestaltung ihres Versicherungsumfangs durch einen Tarifwechsel, um Beitragsvorteile zu realisieren und helfe bei Leistungsstörung mit der Rechtsverfolgung.

Was bedeutet das ganz konkret?

  1. Für Mandanten von UDO LANGENDÖRFER VERSICHERUNGSBERATER bin ich der Ansprechpartner in Fragen zur Privaten Krankenversicherung.
  2. Sollten Sie mit der Beitragshöhe Ihrer PKV unzufrieden und an einer Optimierung des Preis-Leistungsverhältnisses interessiert sein, dann erarbeite ich einen konkreten Lösungsvorschlag.
  3. Wenn Sie der Handlungsempfehlung nicht allein folgen wollen, sondern sich Unterstützung bei Umsetzung wünschen, dann begleite ich Sie in dem Maße, in dem Sie sich das wünschen.
  4. Auch wenn Ihr Vertrag mit einem Risikozuschlag belastet ist, kann ich die Optionen ausloten unter welchen Voraussetzungen der Zuschlag reduziert werden kann. Oftmals ist der Beitragszuschlag während der Laufzeit überproportional gestiegen und sollte das nicht rechtskonform geschehen sein, dann gibt es auch oftmals hier Ansatzpunkte, um den Zuschlag zu reduzieren.
  5. Falls Sie ein Beitragsentlastungsmodell abgeschlossen haben, dann ist oftmals der Kosten-Nutzen zu überprüfen, denn vielen ist gar nicht bewusst, dass der Beitrag auch während der Entlastungsphase zu bezahlen ist und damit sinkt die vermeintliche Attraktivität drastisch.

WIE KANN ICH HELFEN?

Unabhängig davon, ob es um

  • die Veränderung von Vertragsinhalten handelt,
  • die Prüfung der Möglichkeiten einen Risikozuschlag zu reduzieren oder
  • eine Kosten-Nutzen-Analyse eines Beitragsentlastungsmodell zu erstellen

– gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie persönlich und Ihr Anliegen.

Gleich hier rechts können Sie direkt mit mir Kontakt aufnehmen…

Die ERSTEINSCHÄTZUNG liefert Antworten zu Ihrem Gestaltungsspielraum und den Möglichkeiten Ihren Beitrag zu reduzieren.
Die einmalige Servicegebühr für die ERSTEINSCHÄTZUNG beläuft sich auf 178,50 EUR.

Ich bin als Versicherungsberater tätig und gesetzlich verpflichtet Ihnen vor der ersten Kontaktaufnahme meine Erstinformation auszuhändigen, die Sie hier herunterladen können.
Ich bestätige, dass ich die Erstinformation heruntergeladen habe.
Ja, ich habe verstanden, das meine Daten nur zur Bearbeitung meines Anliegens verwendet und gespeichert werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit durch formlose Mitteilung widerrufen.

Weitere Informationen zur Datenverwendung und -Speicherung erhalten Sie in meinem Datenschutzhinweis.

HONORARREGELUNG

Das Honorar ist zeitbasiert und wird minutengenau jeweils zum Ende des laufenden Monats abgerechnet.
Der Stundensatz beläuft sich 165,00 EUR zuzüglich 19% MwSt. – brutto 196,35 EUR.

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