Unterbevollmächtigung von Rechtsanwälten – was ist darunter zu verstehen?

Je nach Mandat kann es notwendig sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das geschieht nur in Absprache mit Ihnen. Wenn es sinnvoll erscheint, dann empfehle ich ein solches Vorgehen und nur, wenn Sie meinem Rat folgen, dann stelle ich den Kontakt zu einem Rechtsanwalt her. Und ein Beispiel dazu, in welchen Fällen ein Rechtsanwalt zu beauftragen wäre: Sollten Sie einen Risikozuschlag in Ihrem Vertrag haben und die dokumentierten Erkrankungen sind inzwischen ausgeheilt und trotz Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung weigert sich der Versicherer den Zuschlag zu reduzieren, bzw. herauszunehmen. Durch den Anwalt würde sich der Druck auf den Versicherer drastisch erhöhen lassen.