Unterbevollmächtigung von Gutachtern – was ist darunter zu verstehen?

Je nach Mandat kann es notwendig sein, einen Gutachter zu beauftragen. Das geschieht nur in Absprache mit Ihnen. Wenn es sinnvoll erscheint, dann empfehle ich ein solches Vorgehen und nur, wenn Sie meinem Rat folgen, dann stelle ich den Kontakt zu einem Gutachter her. Mal ein Beispiel dazu in welchen Fällen es sinnvoll sein kann, einen Gutachter zu beauftragen: Wenn Sie in Ihrem Krankenversicherungsvertrag eine Beitragsentlastungskomponente haben und eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, dass dieses Modell nicht rentabel ist und Sie es daher beenden wollen. Die darauf folgende Anrechnung der aufgelaufenen Rückstellung (Beitragszahlung und Verzinsung) erscheint aber nicht angemessen und lässt Fragen der Richtigkeit in Bezug auf die Mittelverwendung offen. Um dem Versicherer auf die Finger zu schauen, also die Richtigkeit seiner Berechnung zu bestätigen oder zu widerlegen benötigt man einen Versicherungsmathematiker, der dann als Gutachter fungiert.