Bei der Krankenversicherung kommt es regelmäßig auch zu Berührungen mit den gesundheitlichen Verhältnissen und dabei ist es noch nicht einmal von Bedeutung, ob bereits ein Risikozuschlag aufgrund von Vorerkrankungen vereinbart ist. Bei der Umgestaltung Ihres Versicherungsschutzes ist es geradezu obligatorisch, dass ich mit solchen Informationen in Berührung komme . Nur wenn dazu eine entsprechende Erklärung vorliegt, darf Ihr Krankenversicherer dazu Auskünfte erteilen. Das ist wichtig um Ihnen zu allen möglichen Tarifen auch die entsprechenden Informationen und Berechnungen vorlegen zu können. Darüber hinaus wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Gesundheitsprüfung kommen, wenn Sie in einen anderen Tarif wechseln. Das braucht Sie nicht zu beunruhigen, denn diese Prüfung bezieht sich allein auf die entsprechenden zusätzlichen Leistungen, die der Zieltarif vorsieht.