Abtretung von Ansprüchen der Kosten für die Rechtsverfolgung

Im Laufe meiner Tätigkeit kam es vor, dass ich auch mit Leistungsstörung zu tun hatte. Der Versicherer hatte eine Kürzung von Erstattungen vorgenommen und bei einer entsprechenden Prüfung hat sich dann herausgestellt, dass das nicht rechtskonform war und mit den abgeschlossenen Versicherungsbedingungen im Einklang stand. Damit mein Mandant zu seinem Recht kam, sind Kosten für meine Beauftragung entstanden und die sind im Zuge der Rechtsverfolgung als Schadenersatz vom Krankenversicherer zu tragen. Damit nicht Sie als Mandant in Vorleistung gehen müssen, treten Sie diese Ansprüche an mich ab und damit setze ich diese Kosten gegen den Versicherer durch, notfalls auch auf dem Klageweg.