Wenn es um die Veränderung von Vertragsinhalten geht, dann verhalten sich Krankenversicherer nicht gerade kooperativ. Das gilt vor allem dann, wenn am Ende weniger Beitrag fließt.
Ähnliches lässt sich seit einiger Zeit auch beobachten, wenn es um die Auszahlung von Leistungsansprüchen geht. Hier erleiden PKV-Kunden immer öfter Kürzungen.
Spricht man als Kunde den Versicherer auf sein Verhalten an, dann werden dann gerne auch schon mal alternative Fakten vorgetragen, um das Ganze möglichst hinter juristisch anmutenden Begriffen und undurchsichtigen Zusammenhängen zu verschleiern.
Oftmals entbehrt das jeglicher rechtlichen Grundlage.
Auch bei Beitragsanpassungen ist auffällig, dass die Krankenversicherer ihre Informationspflichten bei Versicherten ab dem 60. Lebensjahr nicht grundsätzlich vollständig erfüllen.
Das sind nun 3 Baustellen, die im Leben eines PKV-Kunden entstehen (können)… und ich befehlige sozusagen den Reparaturtrupp, um das Loch im Asphalt zu schließen.
Welches Schlagloch betrifft Sie?
Unabhängig davon, in welchem Schlagloch Sie stecken… ob es sich um die Veränderung von Vertragsinhalten handelt, der Versicherer den Leistungsanspruch gekürzt hat oder Sie von einer Beitragsanpassung betroffen sind, ich bin sicher, dass es eine Lösung für diese Schwierigkeiten gibt.
Die Private Krankenversicherung unterliegt einer strengen Gesetzgebung. Da, wo Versicherer sich nicht rechtskonform verhalten, gibt es oftmals höchstrichtliche Rechtsprechung.
Letztlich gilt es nur die Argumente des Versicherers zu beleuchten, um den Wahrheitsgehalt der jeweiligen Aussage im Licht betrachten zu können. Das Licht wird vom Versicherungsvertragsgesetz, dem BGB und der Rechtsprechung erzeugt.
Dann entscheidet sich sehr schnell, ob der Vortrag des Versicherers rechtlich haltbar ist, oder nicht.
Wenn die Argumentation dieser Prüfung nicht standhält, dann sorge ich im Zuge der Rechtsverfolgung dafür, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen… wir füllen das Schlagloch – in vielen Fällen dauerhaft.
Vertrag, Leistung oder Anpassung?
Unabhängig davon, ob es um die Veränderung von Vertragsinhalten handelt, die Durchsetzung zurecht bestehender Leistungsansprüche betrifft oder ob es um unvollständige Informationen zur Beitragsanpassung geht – gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie persönlich und Ihr Anliegen.