ANLEITUNG FÜR BETROFFENE PKV-KUNDEN

video
play-sharp-fill

Verbraucher, die ihren Versicherungsschutz bereits lange beim gleichen PKV-Anbieter haben, sind wiederkehrenden Anpassungen ausgesetzt. Die Tarife der 1970er und 1980er Jahren halten zum Teil ein enormes Leistungsversprechen bereit, dass auch heute noch jederzeit bereitstehen muss.

Das wird auch in Zukunft dazu führen, dass sich die Beitragssituation weiter verschärft. Steigende Kosten im Gesundheitswesen und stetig steigende Lebenserwartung tragen zu dieser Entwicklung bei.

Durch einen Tarifwechsel können betroffene Verbraucher sich aus dieser Beitragsspirale befreien.

Ich bin Versicherungsberater mit einer IHK-Zulassung nach § 34d Abs. 2 GewO. Mein Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der Privaten Krankenversicherung. Ich setze mich speziell mit dem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG auseinander, das vor der Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) mit §178f bezeichnet wurde.

Seit 2001 berate ich Verbraucher zu dieser Thematik, wobei die Erhaltung von Versicherungsschutz immer im Vordergrund steht um trotzdem Beitragsersparnisse zu realisieren. Außerdem helfe ich bei der Überprüfung von vorhandenen Risikozuschlägen, um bei einem entsprechenden Sachverhalt eine Reduzierung zu erreichen.

Meine Erfahrung auf diesem Gebiet und die fundierte Kenntnis der Sach- und Rechtslage ist Ihr Vorteil.