Der Mytos: Der Krankenversicherer führt Tarifwechsel kostenlos durch

Immer wieder behaupten Krankenversicherer, dass PKV-Kunden keinen Experten einschalten müssen, denn er habe ein Recht auf Tarifwechsel und sein Versicherer erbringe das kostenlos. Das ist der Versuch die Vertragsbeziehung und das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und seinem Interessenvertreter zu stören, in dem man genau dort ansetzt, wo es jedem wehtut – beim Geld.
In manchen Fällen, kann er damit auch Erfolg haben, dennoch bleibt die Tatsache, dass der Tarifwechsel auch vom Krankenversicherer nicht kostenlos erfolgt. Im Gegenteil, die Kosten sind bereits im Beitrag einkalkuliert.

In Wahrheit handelt es sich hierbei um “sonstige Verwaltungskosten” und die sind laut der Krankenversicherungsaussichtsverordnung (§ 8 Absatz 1 Punkt 4 KAKV) in der Beitragskalkulation zu berücksichtigen. Gemäß der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung (§ 43 Absatz 3 Punkt 2 RechVersV) gehören die sonstigen Verwaltungskosten zur “Bestandsverwaltung einschließlich der entsprechenden Provisionen”. Das sind die sogenannten “Betakosten der Kalkulation”.

Um eine Erläuterung für diesen doch sehr kryptisch anmutenden Begriff zu finden, muss man schon hartnäckig danach suchen. In einem Vorlesungsskript der Ludwig-Maximimlian-Universität (LMU) für Aktuare in Müchnen wird dann erläutert, dass der Zuschlag “ß” für die sonstigen Verwaltungskosten ein “altersunabhängier Stückkostenzuschlag” zur Finanzierung der Aufwendungen sei, die bei der Verwaltung entstehen und daraus ergäbe sich altersunabhängige absolute Zuschläge.

Weiter heißt es dann in Bezug auf die Verwendung, dass es die Bestandsverwaltung und -vergütung, sowie die Kundenbetreuung und -beratung betrifft.

Laut Informationspflichtenverordnung des Versicherungsvertragsgesetz (§ 6 Absatz 2 VVG-InfoV) gehört der Tarifwechsel zur Kundenberatung eines laufenden Vertrags.

Das Geschäftsmodell der PKV ist intransparent. Das war schon immer so und das wird auch in Zukunft so bleiben, denn die Krankenversicherer sind gar nicht daran interessiert, dass der Verbraucher, die Öffentlichkeit an sich oder der Gesetzgeber, sowie die Aufsichtsbehörde alles im Detail versteht.